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76344 Leopoldshafen

Wie geht es nach der Grundschule weiter?

Über den zeitlichen Ablauf bezüglich des Übergangsverfahrens werden Sie auf den Elternabenden der Klasse 4 seitens der Klassenlehrkräfte informiert. 


Ab dem Schuljahr 2024/25 wird es eine verbindlichere Grundschulempfehlung geben: 



 Übergangsverfahren "2 aus 3" :


Das verbindlichere Übergagangsverfahren sieht folgende Bausteine vor (dick gedruckt):


1) Der Elternwunsch


2) Wünschen sich die Erziehungsberechtigten, dass Ihr Kind im Anschluss

     an die Grundschulzeit ein Gymnasium besucht, sind folgende Kriterien

     dafür verbindlich:

  1. Kompetenztest: Sowohl in Deutsch als auch in Mathematik wird ein Kompetenztest geschrieben. Dieser ist für alle Schulen und für alle vierten Klassen verbindlich und standardisiert.
  2. Die Klassenkonferenz beschließt wie bisher anhand des Notenschnittes in Deutsch und Mathematik, welche Grundschulempfehlung der Schüler/die Schülerin erhält (Schnitt bis 2,5 Gym. - Empfehlung. In keinem der Hauptfächer schlechter als 3,0).


Stimmt der Kompetenztest und/oder die Klassenkonferenz mit dem Elternwunsch überein, erfolgt die Empfehlung für das Gymnasium.

Stimmt keines der beiden Teile mit dem Elternwunsch überein:

  • Haben Sie als Eltern die Möglichkeit, Ihr Kind an einem Gymnasium für einen Potentialtest anzumelden. Dieser gibt dann den letztendlichen Ausschlag für die Empfehlung.


Somit ist der Zugang zu einem Gymnasium nach der Grundschule verbindlich. Der Besuch an einem Gymnasium setzt entsprechende Begabungen voraus. Alle anderen Schularten haben die Möglichkeit, auf unterschiedlichen Niveaustufen individuell auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler/innen einzugehen. Daher gibt es hier eine Sonderregelung, und die Schulwahl obliegt in diesen Fällen ausschließlich den Erziehungsberechtigten.



Beratungslehrkraft:

  • Es gibt kein "gesondertes Beratungsverfahren" mehr. 
  • Sie haben dennoch jederzeit die Möglichkeit, eine Beratungslehrkraft zur Orientierung hinzuzuziehen. Diese Möglichkeit besteht die gesamte (Grundschul-) Zeit über.


Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums BW:


https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/schulartuebergreifend/faq-bildungsreform